Code of Conduct (CoC)
Der Bundesverband für selbständige Wissensarbeit e.V. hat sich Leitlinien gegeben, die die allgemeine Grundlage für die im Verband zusammengeschlossenen Mitgliedsunternehmen (Verbandsmitglieder) bilden. Der vorliegende Code of Conduct regelt den Bereich und die Modalitäten des Einsatzes von selbständigen Wissensarbeitern in Deutschland. Die Mitglieder des Bundesverbandes setzen sich aktiv dafür ein, dass die Regelungen des Code of Conduct auch von selbständigen Wissensarbeitern und auftraggebenden Kundenunternehmen als Orientierungs- und Wertungsrahmen anerkannt werden.
Die Regelungen dieses Code of Conduct entfalten ihre Gültigkeit nur für Einsätze der Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes für selbständige Wissensarbeit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Schlichtungsstelle
Gemäß §B X. des Code of Conduct hat der Bundesverband eine unabhängige Schlichtungsstelle eingerichtet. Unser zweiköpfiger Ombudsrat setzt sich wie folgt zusammen:
Professor Klaus Bepler
Professor Klaus Bepler war Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht (BAG). Zuvor war er Richter an verschiedenen Arbeitsgerichten (Aachen, Bonn und Cottbus) sowie am Landesarbeitsgericht Brandenburg. Im Jahr 1993 wurde er zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Nach Tätigkeiten im Vierten und Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts, wurde Klaus Bepler 2004 zum Vorsitzenden Richter ernannt. Den Vorsitz des Vierten Senats hatte er bis zu seinem Ruhestand im Jahr 2012 inne.
Neben seiner Tätigkeit am BAG wirkte Klaus Bepler als wissenschaftlicher Autor und in der akademischen Lehre und ist seit 2009 Honorarprofessor an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Er ist außerdem Mitvorsitzender der Schlichtungsstelle der Zentral-KODA und der Bundeskommission des Deutschen Caritasverbandes.
Dr. Ralph Panzer
Dr. Ralph Panzer ist Partner am Münchner Standort der Wirtschaftskanzlei Bird & Bird und dort speziell für den Bereich Arbeitsrecht zuständig. Er berät Unternehmen und Konzerne auf dem gesamten Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Dabei hilft Dr. Panzer u.a. bei Restrukturierungsmaßnahmen in Unternehmen, und deren Koordinierung auf internationaler Ebene. Die laufende Beratung bei alltäglichen arbeitsrechtlichen Fragen oder zur Überlassung von Fremdpersonal, z.B. über Zeitarbeit oder Werk- und Dienstverträge, zählt ebenfalls zu seinen Tätigkeiten.
Zu den Mandanten von Herrn Dr. Panzer gehören nationale und internationale Unternehmen und Konzerne u.a. aus den Bereichen IT, Personaldienstleistungen, Chemie und Finanzdienstleistungen, Healthcare sowie Bekleidung, Medien und Maschinen- und Anlagenbau. Dr. Panzerpromovierte im Jahr 2000 über ein vertriebsrechtliches Thema und ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.
- Eindeutiger Außenauftritt als Personal- und Projektdienstleister
- Transparente und klare Vertragsgestaltung
- Klare Trennung verschiedener Einsatz- und Vertragsform
- Keine dauerhafte Substitution von Festangestellten
- Ausschließliche Beauftragung von freiwillig Selbstständigen
- Selbstverpflichtung einer risikogerechten Vergütung
- Konkrete und zutreffende Projekt- und Aufgabenbeschreibung
- Obligatorischer Compliance-Check vor Vertragsbeginn
- Aus- und Weiterbildung interner Mitglieder